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KURIER TV Talk vom 2.2.2025
Rottweiler beißt Sechsjährige: Diskussion über Listenhunde neu entfacht
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KURIER TV Talk vom 2.2.2025

Was sich fairdog.at 2025 für alle Hunde wünscht!
- Wir wünschen uns, dass sich Menschen nur dann einen Hund nehmen, wenn sie Zeit für ihn haben. Zeit, ihn kennen zu lernen. Zeit, sich seinem Ausdrucksverhalten, seiner Erziehung zu widmen. Zeit, mit ihm täglich 90 Minuten lang konzentriert spazieren zu gehen. Zeit ihn zu fordern und zu fördern, wie es seinem Wesen entspricht. Zeit für ihn gut zu sorgen, solange er lebt.
- Wir wünschen uns von allen Hundebesitzern die Einsicht, dass ihr Hundewissen ihren Hund glücklicher macht und dass dieses Wissen nicht so sehr davon abhängt, wie viele Hunde sie bereits gehabt haben, sondern vor allem davon, dass sie immer wieder bereit sind, „Hund“ zu lernen: In unseren Seminaren, durch Literatur und durch hundegerechtes Training, das auf dem neu erworbenen Fachwissen aufbaut.
- Wir wünschen uns, dass Menschen verstehen, dass Hunde aus dem Kofferraum oder aus dubiosen „Züchtungen“ nur Leid bringen, weil Euer Mitleid die Triebfeder für die Geschäfte der Hundemafia ist. Ich wünsche mir, dass Tierfreunde verstehen, dass jeder durch Kauf „gerettete“ Hund neues Leid hervorruft, weil jeder Kauf solcher Tiere das Geschäft mit diesem Tierelend lohnend macht. Bitte niemals kaufen, sondern sofort die Polizei rufen!
- Wir wünschen uns, dass wir nie wieder in Hundekot treten, weder auf Straßen und Wegen, noch auf Wiesen. Weder in der Stadt noch auf dem Land. Und dass Leute, die ihre Hunde mit ihrer Notdurft (wo auch immer) alleine lassen, endlich so nachhaltig bestraft werden, dass sie endlich verstehen, dass sie für ALLES was ihren Hund betrifft, verantwortlich sind.
- Wir wünschen uns, dass die politisch Aktiven (Landeshauptleute, Landesräte und Bürgermeister) erkennen, dass Hunde in allen Bundesländern gleichermaßen fühlende und reagierende Wesen sind und dass die konfliktfreie Haltung und Führung von Hunden nur über Wissen geregelt werden kann. Wir brauchen ein neues Österreichisches Hundeführgesetz, das die Bedürfnisse von Hund und Halter berücksichtigt. (www.fairdog.at /Aktuelles). Ein Gesetz, das österreichweit realistische, verbindliche Regeln zur art- und wesensgerechten Haltung und Führung von Hunden schafft und die Haltung von Hunden an einen einheitlichen Befähigungsnachweis bindet: www.fairdog.at / Seminare!
- Wir wünschen uns die Zweckbindung der Hundesteuer für intelligente Infrastrukturen in den Gemeinden, die den Ansprüchen und Bedürfnissen von Hunden und deren Menschen gerecht werden. Wir wünschen uns viele hundefreundliche Zonen und Hundefreilaufzonen, die diese Bezeichnung auch verdienen und die eine Anpassung der Hundesteuer an besondere Leistungen der Gemeinden rechtfertigen.
- Wir wünschen uns eine faire sachliche Berichterstattung über Hunde in den Medien, die dem Umstand gerecht wird, dass nur bei 0,7 % aller Freizeitunfälle in Österreich Hunde eine Rolle spielen. Und dass in über 80% dieser Fälle, Fehler von erwachsenen Menschen zum Unfall führen.
Bernd H. Pierstorff (Clubleiter) und das fairdog-Team

Ein österreichisches Hundeführgesetz
Vorwort
Die von einer Reihe tragischer Vorfälle ausgelöste Debatte über ein „strengeres“ Hundehaltegesetz, sollte an sich zu einer Diskussion über zwei grundsätzliche Fragen geführt werden:
- Welche Hunde wollen wir in unserem sozialen Umfeld als Arbeitshunde, als Begleiter oder als Familienmitglieder, und welche wollen wir nicht.
- Es gibt „Fachleute“ die überhaupt keine Liste wollen; ich denke, 1 Rassenliste ist nicht genug. Wir bräuchten 3 Listen, resp. Kategorien von Hunden:
- – Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Zucht- und Importverbot)
- – Hunde, die nur von geprüften Haltern geführt werden dürfen (Schäferhunde, Dobermann, Riesenschnauzer, Hovawart, Gordon Setter, etc.)
- – Hunde, bei denen ein normaler Hundeführschein reichen sollte
- Warum ist Hundesache nicht Bundessache (?) und warum gibt es keine einheitlichen Hundeführseminare, resp. eine einheitliche und nachvollziehbare Vorbereitung für den zukünftigen Hundehalter?
Ein Hund ist ein fühlendes und reagierendes Lebewesen: Mitarbeiter (Jagdhund, Suchhund), Begleiter, bester Freund, Familienmitglied. Das als Teil des Hundesports deklarierte Hetzen von Hunden auf Menschen – von wem auch immer, warum auch immer – ist stets mit Tierleid verbunden und deshalb indiskutabel; und um es noch deutlicher zu sagen: für alle, die denken, dass da eh nix dabei ist: HUNDE BRAUCHEN KEINEN SPORT!!! Wer seinem Hund Herausforderungen bieten möchte: AGILITY und Men Trailing sind mehr als genug der Auslastung. In den meisten Fällen genügen 90 Minuten täglich kooperatives Spazierengehen mit seinem Hund.
Im Folgenden die Basis für ein sinnvolles Hundehaltergesetz.
Das sind die Grundlagen:
1. Anmeldepflicht für alle Hunde und jährliche Hundemarke.
Ohne Anmeldepflicht können Hundehalter weder steuerlich erfasst noch registriert werden. Das ist aber die Grundvoraussetzung dafür, die Bedürfnisse der Hundehalter einer Gemeinde zu erfassen und einen gerechten Hundesteuersatz zu errechnen. Die jährliche Hundemarke sollte sich (so wie das Pickerl) farblich von der Vorjahresmarke abheben und alphanumerisch gekennzeichnet sein.
2. Keine Hunde für mehrfach vorbestrafte Gewalttäter.
Die Haltung und gewaltfreie Erziehung eines Hundes verlangt viel Zeit, Geduld und natürliche Autorität. Menschen, die wiederholt bewiesen haben, dass sie ihre Ziele nur mit Gewalt erreichen können, sind völlig ungeeignet, einem Hund – egal welcher Rasse – ein guter souveräner Führer zu sein.
3. Zucht- und Importverbot für Listenhunde.
Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“, wobei diese Liste dringend überarbeitet werden müsste!
Die Tierschutzhäuser sind voll mit unvermittelbaren Hunden dieser Art, weil sie für ihre Besitzer zu Problemhunden wurden.
Aber das Züchten geht unter dem Schutz des ÖKV weiter, „weil Listenhunde in den richtigen Händen ganz normale Hunde sein können.“ Stimmt. Aber was, wenn sie nicht in die richtigen Hände kommen?
Dazu folgende Fragen:
- Wozu brauchen wir hier in Österreich Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?
- Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
- In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
- Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
- Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
- Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?
Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind.
- Gezüchtet um, unter anderem einer bestimmter Klientel mit schwacher Persönlichkeit die Möglichkeit zu geben, nach außen das Gefühl von Stärke vorzutäuschen;
- gezüchtet um möglicherweise als Kampfhunde missbraucht zu werden;
- gezüchtet von Leuten, denen es darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen.
- Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie ein Leben lang hinter Gittern als unvermittelbar leben müssen.
Nur ein striktes Zucht- und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken.
Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören:
- umgehend registriert (Chipnummer des Hundes und Identität des Besitzers),
- auf ihr Vorleben überprüft (Leumundszeugnis),
- speziell geschult (Seminare min. fairdog-Standard) und
- nach einem Vorfall erneut auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.
- Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.
4. Verpflichtendes Sachkundeseminar vor Anschaffung eines Hundes und Förderung von Sachkundeseminaren durch den Erlass der Hundesteuer für das betreffende Jahr.
Das frühe Sachkundeseminar (fairdog-Standard) ist eine wichtige Grundlage für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung, denn sie gibt dem/der Seminarleiter/in die Möglichkeit, den Hundehalter zu einer verantwortungsbewussten Haltung und Führung des Hundes zu motivieren. Absolventen von Sachkundeseminaren und eines Hundetrainings bis BGH 1/A zeigen sowohl Interesse an der umgebungsharmonischen Führung ihrer Hunde als auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen. Das sollte von Seiten der Kommunen entsprechend – z.B. durch den Erlass der Hundesteuer im Abschlussjahr – gewürdigt werden, denn die Ausbildung von Hund und Halter bis zum BGH A/1 kostet viel Geld.
5. Zweckbindung von Hundesteuer und einschlägigen Bußgeldern zur Errichtung von hundegerechten Infrastrukturen.
Es kann für keinen Hundebesitzer verständlich sein, wenn die Hundesteuer nicht zweckgebunden in die Gemeindekasse fließt und die Interessen der Hundehalter unberücksichtigt bleiben. Es geht vielen verantwortungsvollen Hundehaltern weniger um die Höhe der Hundesteuer als um deren Verwendung zur Verbesserung der Infrastruktur für Hund und Halter. Deshalb fordert fairdog die Zweckbindung der Hundesteuer.
6. Anpassung der Hundesteuer an die Erfordernisse der jeweiligen Gemeinde zur Errichtung und Erhaltung der entsprechenden Infrastruktur, sowie an Größe und Anzahl der gehaltenen Hunde.
Ein Hundesteuersatz von 20, 30 oder 60 Euro pro Jahr kann kaum dazu beitragen, die Probleme der Hundehalter oder Probleme mit Hunden zu lösen. Wenn eine Gemeinde ihren Hundehaltern eine adäquate Infrastruktur bietet, hat sie auch das Recht eine Gegenleistung bei der Hundesteuer einzufordern. fairdog regt an, dass die Bedürfnisse der Hundehalter in den Gemeinden erhoben werden und den Menschen dann ein realistisches Infrastrukturkonzept samt Kalkulation der Hundesteuer vorgelegt wird. Der Aufwand für eine entsprechende Infrastruktur sollte dann die Grundlage für die Höhe der Hundesteuer sein.
7. Verbesserung der Infrastruktur für Hundehalter: Hundefreundliche Zonen, Freilaufzonen; Säckchenspender, Mülleimer zur Entsorgung in zumutbaren Abständen; klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken.
Eine Gemeinde, die ihren Hundehaltern Leinenzwang verordnet, muss deren Hunden zum Ausgleich Hundefreilaufzonen bieten. Sicherheit erreicht man nicht durch Einschränkung, sondern durch gesteuerte Freiheit. Permanente Einschränkung führt bei Hunden (wie auch beim Menschen) zu Stress und Aggression. Als Hundefreilaufzone eigenen sich eingezäunte Areale von mindestens 3.000 m² oder uneingezäunte Areale von mindestens 6.000 m². Eine klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken durch Hinweistafeln hilft, Konflikte schon im Ansatz zu vermeiden.
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Bernd H. Pierstorff
