Aktuelles:
Zum Gesetzesentwurf für ein neues Hundehaltergesetz durch Herrn Landesrat Lindner. Zuständig für Tierschutz in O.Ö.
Bitte hören Sie uns zu!
Herr Landesrat Lindner ist Politiker, sympathisch, engagiert und Tierschutzbeauftragter des Landes Oberösterreich. Als solcher ist er auch für das neue Hundehaltergesetz zuständig. Dazu muss er kein Hundefachmann sein, denn er hat ja gegebenenfalls „Experten“ zur Hand, die ihn beraten. Um sich also fachlich informieren zu lassen, kann er sich als Politiker an Ratgeber wenden, die aus seiner Sicht „Fachleute“ sind.
Das Problem bei dieser Form der Entscheidungsfindung: Wenn ich nur ein begrenztes Wissen von etwas habe, (und fast alle Hundehalter haben nur ein begrenztes Wissen über Hunde) nützen mir auch Experten nix, weil ich die Expertisen dieser Experten auf Grund meiner fachlichen Defizite nicht objektiv beurteilen kann. Die von Herrn Landesrat Lindner auserwählten „Expertengruppen“ haben vor allem eines gemeinsam: Sie wollen keine Rassenlisten, denn sie wollen die „Diskriminierung“ bestimmter Rassen vermeiden. Ich frage mich nur, wo hier eine Diskriminierung stattfindet? Wenn wir hier von Diskriminierung reden wollen, dann müssten wir doch vor allem über die „Diskriminierung“ dieser Rassen durch das gehäufte Fehlverhalten und die Fahrlässigkeit in der Führung dieser Hunde durch ihre Halter sprechen. Und Menschen, die sich einen Listenhund kaufen, kaufen damit auch eine Waffe, die sie dann ganz offen führen dürfen.
Natürlich ist nicht jeder Halter eines Listenhundes kriminell, aber wenn ich daran denke, dass es allein in Oberösterreich 18 Züchter von American Staffords gibt und ich mir vorstelle, dass jeder dieser Züchter pro Jahr 10, 15 Welpen produziert, dann frage ich mich, wo sind die netten Hundefreunde, die diese Hunde zu sozial verträglichen Familienmitgliedern erziehen? Mir graut, wenn ich mir vorstelle wer diese Hunde kauft – um WAS damit zu tun? Mir, jedenfalls, ist jeder nicht geborene Listenhund (und damit meine ich auch Mischlinge aus diesen Rassen) lieber, als einer der den Großteilt seines Lebens unvermittelbar in einem Zwinger verbringen muss, weil er für seine Menschen zu einer Belastung oder gar zu einer Bedrohung geworden ist. Hier wird eine ganz perfide Form der Qualzucht befürwortet, denn Hunde zu züchten, die zu 95 % an Hundehalter vergeben werden, die einen gefährlichen Hund wollen, in den meisten Fällen mit diesem Hund aber letztendlich nicht zurechtkommen und ihn deshalb abgeben müssen, ist grob fahrlässig. Die Tierschutzhäuser sind voll von diesen unvermittelbaren Vollwaisen. Und wenn die „Tierexpertinnen“ aus den betreffenden Einrichtungen immer wieder betonen, dass man auch einen Stafford oder einen Pitbull mit viel Geduld und Liebe zu einem ganz normalen Hund erziehen kann, dann stimmt das nur zum Teil, denn Pitbulls, Staffords, Dogo Argentinos usw. wurden für Hundekämpfe gezüchtet und tragen den Tötungstrieb gegen andere Hunde in sich. In manchen Fällen wird dieser Trieb auch durch falsche Erziehung ausgelöst und trifft dann den eigenen Besitzer oder völlig unbeteiligte Personen.
Fairdog will keine Rassen diskriminieren, sondern die willkürliche Zucht und den illegalen Import gefährlicher Züchtungen von Hunden verhindert wissen. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun.
Zur Beruhigung des Publikums dürfen die vorgesehenen Ausbildungen und Prüfungen nur von „Tierschutzqualifizierten Hunde Trainerinnen mit Diplom“ zur vorgenommen werden. Das klingt zwar beruhigend, wenn ich allerdings weiß, wie man zu einem Diplom als „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ kommt, dann kommen mir ernste Bedenken, dass das funktionieren kann. Um als „tierschutzqualifiziert“ zu gelten, müssen Sie eine „Ausbildung“ (wer bildet hier mit welchem Wissen und welcher Erfahrung aus?) mit Praxisteil absolvieren. Diese Ausbildung kostet derzeit zwischen 5.000 und 5900 Euro. Um zur Prüfung für ein Diplom als tierschutzqualifizierter Hundetrainer antreten zu dürfen MÜSSEN Sie diese „Ausbildung“ absolvieren und vor allem bezahlen. Es ist dabei Ihr tatsächliches gewachsenes Hundewissen und der Umstand, dass sie längst tierschutzqualifiziert mit Hunden arbeiten, irrelevant. Es geht in erster Linie um’ s Geschäft und erst in zweiter Linie um das Vermitteln von Hundewissen. Erfunden hat das der ÖKV.
Die Argumentation innerhalb dieser Szene ist vor allem politisch unterlegt, und sie ist nicht aufrichtig. Sie schafft lediglich Verwirrung, Unsicherheit und kostet Geld. Auch dieses „Wir wollen keine Verbote….“ „Wir wollen keine Rassen diskriminieren…“ klingt auf den ersten Blick so tolerant, es resultiert aber einerseits aus politischen Interessen, andererseits einer sentimentalen Ahnungslosigkeit und dem Umstand, dass diese „Fach“- Leute die Problematik solcher Züchtungen nicht zu Ende denken. Die Züchtung von Rassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial richten sich vorwiegend an eine ganz bestimmte Klientel. Und diese Klientel ist den Gerichten sattsam bekannt. Nur ein striktes Zucht- und Importverbot kann diese Qualzüchtungen – und nichts anderes als das ist die Zucht dieser Rassen – beenden und Tier Leid und das Leid von Menschen verhindern.
Sehr geehrter Herr Landesrat Lindner!
Dieser Gesetzesentwurf ist Gott sei Dank noch und nur ein Entwurf. Noch haben Sie und wir, die wir Hunde nicht nur lieben sondern auch wirklich kennen, Zeit ein Hundelhaltergesetz zu schaffen, das Tier-Leid in Zukunft weitgehend verhindert, und die Sicherheit von Menschen gewährleistet resp. verbessert. Der vorliegende Entwurf tut das nicht; und ich würde Ihnen gerne persönlich sagen warum das so ist.
www.fairdog.at bietet Ihnen und den Sie beratenden Fachleuten eine durchdachte Grundlage für ein wirksames Hundeführgesetz, das auf dem jahrzehntelangen Umgang, der Führung und Betreuung von über 1600 Hunden basiert. Es wird nicht allen betroffenen Personen gefallen, aber darum sollte es nicht gehen. Es soll regeln und schützen. Lesen Sie es bitte, nutzen Sie es! Es ist eine Gesetzesvorlage, die nicht aus dem Wunsch etwas zu verbieten entstand, sondern aus einer tiefen Tierliebe, die auf einem in Jahrzehnten gewachsenen Wissen beruht. Hundewissen ist gelebter Tierschutz. Aber ich rede hier von Wissen durch Erfahrung und nicht durch das Lernen aus Skripten und Büchern.
Wir ersuchen Sie dringend Ihren Gesetzentwurf noch einmal zu überdenken und mit fairdog.at zu besprechen. Wir sind sicher, Sie von unseren Argumenten gegen diesen Entwurf überzeugen zu können. Hier darf es nicht um Politik gehen, sondern um Tierschutz und Sicherheit. Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Bereitschaft mit uns zu sprechen.
www.fairdog.at
Feedbacks:
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Danke für Deinen unermüdlichen Einsatz für ein österreichweites einheitliches Hundehaltergesetz!
Wie heißt es so schön „steter Tropfen höhlt den Stein“.
Es braucht aber eine größere Gruppe Gleichgesinnter, die gemeinsam ihr Anliegen an die jeweiligen Stellen kommunizieren.
Mein Vorschlag: eine weitere Petition – gerne können wir diese gemeinsam formulieren (Du gibst den oder die Adressaten vor) und ich rühre die Werbetrommel!
Next stepp ist dann die Initiierung eines Volksbegehrens..
Wäre doch gelacht, wenn wir da nichts zusammen bringen! - Lieber Bernd!
Deine Informationen über das neue oberösterreichische Gesetz und deine Kritik ist sehr verständlich. Ich denke, dass du sicher ein Schreiben an den Landesrat verfassen wirst, und wir sollten es ihm mit einer Unterschriftenliste der Clubmitglieder und vielleicht auch mit Unterschriften von anderen Personen deines Umfeldes (denke an die „ Grünen“ , die du ja unlängst so gelobt hast), schicken. - Bin völlig deiner Meinung. Was können schon die Hunde dafür, dass sie so gezüchtet werden und dann kämpft man ihr Leben lang darum das wieder weg zu erziehen. Das ist wohl menschliche Logik oder Egoismus.
- Danke für Deinen wertvollen Einsatz und Schreiben an den Landesrat in OÖ!
Die sogenannten Experten sollten sich endlich mal mit Dir zusammensetzen und was Gemeinsames ausarbeiten zum Wohl der Tiere und nicht zum Wohle von Vereinen die das nicht tun. In dem kleinen Österreich müsste das ja machbar sein, Wissende aus der Praxis heranzuziehen!!
Ein österreichisches Hundeführgesetz
Vorwort
Die von einer Reihe tragischer Vorfälle ausgelöste Debatte über ein „strengeres“ Hundehaltegesetz, sollte an sich zu einer Diskussion über zwei grundsätzliche Fragen geführt werden:
- Welche Hunde wollen wir in unserem sozialen Umfeld als Arbeitshunde, als Begleiter oder als Familienmitglieder, und welche wollen wir nicht.
- Es gibt „Fachleute“ die überhaupt keine Liste wollen; ich denke, 1 Rassenliste ist nicht genug. Wir bräuchten 3 Listen, resp. Kategorien von Hunden:
- – Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (Zucht- und Importverbot)
- – Hunde, die nur von geprüften Haltern geführt werden dürfen (Schäferhunde, Dobermann, Riesenschnauzer, Hovawart, Gordon Setter, etc.)
- – Hunde, bei denen ein normaler Hundeführschein reichen sollte
- Warum ist Hundesache nicht Bundessache (?) und warum gibt es keine einheitlichen Hundeführseminare, resp. eine einheitliche und nachvollziehbare Vorbereitung für den zukünftigen Hundehalter?
Ein Hund ist ein fühlendes und reagierendes Lebewesen: Mitarbeiter (Jagdhund, Suchhund), Begleiter, bester Freund, Familienmitglied. Das als Teil des Hundesports deklarierte Hetzen von Hunden auf Menschen – von wem auch immer, warum auch immer – ist stets mit Tierleid verbunden und deshalb indiskutabel; und um es noch deutlicher zu sagen: für alle, die denken, dass da eh nix dabei ist: HUNDE BRAUCHEN KEINEN SPORT!!! Wer seinem Hund Herausforderungen bieten möchte: AGILITY und Men Trailing sind mehr als genug der Auslastung. In den meisten Fällen genügen 90 Minuten täglich kooperatives Spazierengehen mit seinem Hund.
Im Folgenden die Basis für ein sinnvolles Hundehaltergesetz.
Das sind die Grundlagen:
1. Anmeldepflicht für alle Hunde und jährliche Hundemarke.
Ohne Anmeldepflicht können Hundehalter weder steuerlich erfasst noch registriert werden. Das ist aber die Grundvoraussetzung dafür, die Bedürfnisse der Hundehalter einer Gemeinde zu erfassen und einen gerechten Hundesteuersatz zu errechnen. Die jährliche Hundemarke sollte sich (so wie das Pickerl) farblich von der Vorjahresmarke abheben und alphanumerisch gekennzeichnet sein.
2. Keine Hunde für mehrfach vorbestrafte Gewalttäter.
Die Haltung und gewaltfreie Erziehung eines Hundes verlangt viel Zeit, Geduld und natürliche Autorität. Menschen, die wiederholt bewiesen haben, dass sie ihre Ziele nur mit Gewalt erreichen können, sind völlig ungeeignet, einem Hund – egal welcher Rasse – ein guter souveräner Führer zu sein.
3. Zucht- und Importverbot für Listenhunde.
Listenhunde sind derzeit lt. Gesetz „Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial“, wobei diese Liste dringend überarbeitet werden müsste!
Die Tierschutzhäuser sind voll mit unvermittelbaren Hunden dieser Art, weil sie für ihre Besitzer zu Problemhunden wurden.
Aber das Züchten geht unter dem Schutz des ÖKV weiter, „weil Listenhunde in den richtigen Händen ganz normale Hunde sein können.“ Stimmt. Aber was, wenn sie nicht in die richtigen Hände kommen?
Dazu folgende Fragen:
- Wozu brauchen wir hier in Österreich Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial?
- Was sind das für Leute, die einen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial zu brauchen glauben?
- In welchem sozialen Umfeld soll ein Hund mit erhöhtem Gefährdungspotenzial leben, resp. eingesetzt werden?
- Wer sind die Hundeexperten, die Halter solcher Hunde zu verantwortungsbewussten kompetenten Hundeführern ausbilden?
- Wer prüft die Wirksamkeit dieser Ausbildung?
- Was geschieht mit Hunden dieser Rassen, wenn ihre Halter sich als nicht zuverlässig und führungs-inkompetent erweisen?
Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, wird es Probleme mit diesen Hunden geben. Probleme, an denen diese Tiere schuldlos sind.
- Gezüchtet um, unter anderem einer bestimmter Klientel mit schwacher Persönlichkeit die Möglichkeit zu geben, nach außen das Gefühl von Stärke vorzutäuschen;
- gezüchtet um möglicherweise als Kampfhunde missbraucht zu werden;
- gezüchtet von Leuten, denen es darum geht, Geld mit diesen Tieren zu machen.
- Gezüchtet um irgendwann in einem der Tierschutzhäuser zu landen, wo sie ein Leben lang hinter Gittern als unvermittelbar leben müssen.
Nur ein striktes Zucht- und ein streng überwachtes Importverbot solcher Hunderassen sind der richtige Weg dieses Tierleid zu vermeiden. Mit Strafen bei Verstößen, die wirken.
Die derzeitigen Besitzer von Listenhunden gehören:
- umgehend registriert (Chipnummer des Hundes und Identität des Besitzers),
- auf ihr Vorleben überprüft (Leumundszeugnis),
- speziell geschult (Seminare min. fairdog-Standard) und
- nach einem Vorfall erneut auf ihre Sachkompetenz und Führungsqualitäten geprüft.
- Das Abgeben dieser Hunde in Tierschutzhäusern muss für deren Besitzer finanzielle Konsequenzen haben.
4. Verpflichtendes Sachkundeseminar vor Anschaffung eines Hundes und Förderung von Sachkundeseminaren durch den Erlass der Hundesteuer für das betreffende Jahr.
Das frühe Sachkundeseminar (fairdog-Standard) ist eine wichtige Grundlage für eine harmonische Mensch-Hund-Beziehung, denn sie gibt dem/der Seminarleiter/in die Möglichkeit, den Hundehalter zu einer verantwortungsbewussten Haltung und Führung des Hundes zu motivieren. Absolventen von Sachkundeseminaren und eines Hundetrainings bis BGH 1/A zeigen sowohl Interesse an der umgebungsharmonischen Führung ihrer Hunde als auch Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitmenschen. Das sollte von Seiten der Kommunen entsprechend – z.B. durch den Erlass der Hundesteuer im Abschlussjahr – gewürdigt werden, denn die Ausbildung von Hund und Halter bis zum BGH A/1 kostet viel Geld.
5. Zweckbindung von Hundesteuer und einschlägigen Bußgeldern zur Errichtung von hundegerechten Infrastrukturen.
Es kann für keinen Hundebesitzer verständlich sein, wenn die Hundesteuer nicht zweckgebunden in die Gemeindekasse fließt und die Interessen der Hundehalter unberücksichtigt bleiben. Es geht vielen verantwortungsvollen Hundehaltern weniger um die Höhe der Hundesteuer als um deren Verwendung zur Verbesserung der Infrastruktur für Hund und Halter. Deshalb fordert fairdog die Zweckbindung der Hundesteuer.
6. Anpassung der Hundesteuer an die Erfordernisse der jeweiligen Gemeinde zur Errichtung und Erhaltung der entsprechenden Infrastruktur, sowie an Größe und Anzahl der gehaltenen Hunde.
Ein Hundesteuersatz von 20, 30 oder 60 Euro pro Jahr kann kaum dazu beitragen, die Probleme der Hundehalter oder Probleme mit Hunden zu lösen. Wenn eine Gemeinde ihren Hundehaltern eine adäquate Infrastruktur bietet, hat sie auch das Recht eine Gegenleistung bei der Hundesteuer einzufordern. fairdog regt an, dass die Bedürfnisse der Hundehalter in den Gemeinden erhoben werden und den Menschen dann ein realistisches Infrastrukturkonzept samt Kalkulation der Hundesteuer vorgelegt wird. Der Aufwand für eine entsprechende Infrastruktur sollte dann die Grundlage für die Höhe der Hundesteuer sein.
7. Verbesserung der Infrastruktur für Hundehalter: Hundefreundliche Zonen, Freilaufzonen; Säckchenspender, Mülleimer zur Entsorgung in zumutbaren Abständen; klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken.
Eine Gemeinde, die ihren Hundehaltern Leinenzwang verordnet, muss deren Hunden zum Ausgleich Hundefreilaufzonen bieten. Sicherheit erreicht man nicht durch Einschränkung, sondern durch gesteuerte Freiheit. Permanente Einschränkung führt bei Hunden (wie auch beim Menschen) zu Stress und Aggression. Als Hundefreilaufzone eigenen sich eingezäunte Areale von mindestens 3.000 m² oder uneingezäunte Areale von mindestens 6.000 m². Eine klare Trennung von hundefreundlichen Zonen, Kinderspielplätzen und Sportstrecken durch Hinweistafeln hilft, Konflikte schon im Ansatz zu vermeiden.
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Bernd H. Pierstorff
Die jährliche Gesunden-Untersuchung Eurer Hunde ab dem 5. Lebensjahr
3 Hundeschicksale innerhalb von 5 Wochen:
SANTOS ein wunderschöner total lieber Border Collie, den ich 11 Jahre lang regelmäßig in Betreuung hatte und der für mich wie mein eigener Hund war, war noch Ende Oktober bei mir im Salon – scheinbar völlig gesund; 4 Wochen später musste er mit nur 12 Lebensjahren eingeschläfert werden: Milzkrebs im letzten Stadium.
STROLCHI, der von mir 8 Monate lang betreute und dann von mir adoptierte Drahthaarmischling, zeigte plötzlich Symptome einer schweren Erkrankung: Milzkrebs im letzten Stadium. Das Einzige, was ich für ihn tun konnte, war ein sanfter Tod in den Armen seines Frauchens.
FORTUNA, die Pudel-Hündin meiner Freundin Ilse, wurde daraufhin sofort durchuntersucht: Blutbild im November (völlig unauffällig) Ultraschall gestern: Milzkrebs – NOCH operabel. Es zeigten sich in der Milz zwei Karzinome, eines kurz vor dem Platzen, und ein kleineres. Ich hoffe, sie wird bald wieder gesund!
Milzkrebs ist viel weiter verbreitet, als allgemein bekannt, und er taucht sehr schnell und nahezu symptomlos auf; Symptome werden erst durch das Aufbrechen der Milz und die damit verbundene Einblutung in den Bauchraum erkennbar: Der Hund wird sehr still und verkriecht sich in eine Ecke: Symptome von Schmerzen, zumindest aber einem ihm fremden Gefühl von Unbehagen. Dann aber ist es bereits zu spät. Ein Hund kann ab seiner Lebensmitte sehr gut auch ohne Milz leben. Es gibt aber noch eine Reihe anderer Krebsarten, die, wenn sie rechtzeitig entdeckt werden, operabel sind. Deshalb:
Bitte ab dem 5. Lebensjahr: 2 x Ultraschall und 2 x Blutbild pro Jahr! Bei rechtzeitiger Diagnose kann man noch operieren. Die Früherkennung sämtlicher Krebsarten sind für unsere Hunde ebenso wichtig, wie für uns Menschen. Zur Gesunden-Untersuchung gehören auch Kontrolle von Krallenlänge, Zahnstein und Innen-Ohr.
Das heimtückische an Milzkrebs ist seine Symptomlosigkeit. Die Symptome zeigen sich erst nach dem Platzen der Milz: Der Hund verblutet innerlich und entwickelt sofort Metastasen in allen Organen. Zeigen sich die Symptome, wie Verhaltensänderungen durch die Schmerzen, ist es bereits zu spät. Um ihm noch ärgere Schmerzen und einen grausamen Tod zu ersparen sollte er so rasch wie möglich eingeschläfert werden. Das sind Fotos, wenige Wochen vor dem Tod der Hunde aufgenommen wurden. Sie waren agil und fraßen ganz normal. Beide wurden sanft eingeschläfert.
Bernd H. Pierstorff