Reaktionen

 

auf den
Vorschlag für ein österreichisches Hundeführgesetz

 

  • Deine Grundsätze eines österreichischen Hundeführgesetzes sind ausgesprochen gut geschrieben und behandeln alle wichtigen Themen die im täglichen Zusammenleben von Hund und Mensch wichtig und nötig sind, daher sollten sie auch dringend umgesetzt werden. Für mich persönlich ist es auch sehr wichtig, dass es in einem kleinen Land wie Österreich nur eine Grundlage gibt und kein Gemeinderat berechtigt ist eine regionale Sonderverordnung zu erlassen.
    Ein Danke an dich, für deinen Einsatz unseren vierbeinigen Freunden ein schönes Leben zu ermöglichen!!!
  • Dein Vorschlag mit den dreierlei Hundekriterien finde ich toll, es wird nur solange nichts passieren, solange es nicht bundesweit eine Regel, und es ein Umdenken bei den „Verantwortlichen“ gibt, die was zu „Sagen“ haben.
  • Ich habe Deinen Artikel „Zucht- und Importverbot für Listenhunde“ gelesen und bin zur Überzeugung gekommen, dass so ein Gesetz viel Tierleid verhindern könnte. Listenhunde werden in den meisten Fällen genommen, weil sie gefährlich sein können. Leute, die sich solche Hunde nehmen, tun das nicht, weil sie diesem Hund ein schönes Leben bieten wollen, sie wollen damit etwas zeigen, beweisen, dass sie auch mit diesem brandgefährlichen Hund fertig werden; man möge sich also vor ihnen hüten. Du hast ganz recht: ein nicht geborener Listenhund ist immer noch besser als ein Listenhund, der
    unvermittelbar den Rest seines Lebens hinter den Gittern eines Tierschutzhauses verbringen muss.
  • Wie bereits öfter mit Dir besprochen, habe ich nun endlich die Zeit gefunden, mich mit den Zielen des Vereins näher zu beschäftigen und ich kann diese nur zu 100% unterstützen!
    Was meiner Meinung nach noch über allen Zielen stehen sollte, wäre das Ziel einer bundesweiten Gesetzgebung zur Zucht und Haltung von Hunden, die sich in keiner Weise an (kommerziellen) Interessen der Züchter, sondern ausschließlich am Tierwohl und der allgemeinen Sicherheit orientiert.
  • Es kann nicht sein, dass jede Gemeinde in Österreich eigene Bestimmungen zur Hundehaltung festschreiben darf, also ob und wo z.B. ein Leinen- und/oder Maulkorbzwang besteht, oder dass in jedem Bundesland ein eigenes Gesetz für die Haltung von Listenhunden besteht! Der Hundehalter hat aber überall die gleiche Verpflichtung dem Hund und der Allgemeinheit gegenüber, nämlich das Tierwohl und Sicherheit an oberste Stelle zu setzen. Das erfordert natürlich auch zusätzliche Ressourcen in der Exekutive, denn nur wenn kontrolliert und bei Vergehen bestraft wird, hat ein Gesetz Wirkung. Hier natürlich explizit auch für das von uns gewünschte Import- und Zuchtverbot für Listenhunde.
  • Als O.Ö. Tierheimbetreiber und Präsident des Tierschutzverbandes PRO-TIER, kann ich die von fairdog empfohlenen Grundlagen für ein Bundeseinheitliches Hundehaltegesetz nur vollinhaltlich bestätigen. Vor allem eine Zuchtbeschränkung und Importverbot für bestimmte Hunderassen, auch wenn sie die Beiß-Statistik nicht anführen, stellt die Haltung solcher Hunde eine potentielle Gefahr dar. Jeder, der einen Pitbull- oder AmStaff-Angriff schon einmal erlebt hat, wird das bestätigen. (Harald Hofner, Tierparadies Schabenreith)
  • Ich finde es vollkommen richtig, wenn es für Listenhunde endlich ein Zucht – und Importverbot in Österreich gäbe. Es ist vollkommen sinnlos solche Hunde zu züchten, denn welchen Zweck sollen sie denn erfüllen? Viel zu gefährlich ist die Haltung solcher Tiere, denn sie sind nicht berechenbar.
  • Nur ein bundeseinheitliches Hundehaltegesetz macht wirklich Sinn. Wie wir schon mehrmals auch besprochen haben sollte jedenfalls auch ein Importverbot sowie ein Zuchtverbot der angesprochenen Hunderassen gesetzlich aufgenommen werden.
  • Ich hoffe, deine vernünftigen und kompetenten Vorschläge werden irgendwo Gehör finden, wo sie eine Chance auf Umsetzung haben. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
    Danke im Namen aller Hunde für deine zimmerwährenden Bemühungen.
    Alles Liebe und bleib so jung und kämpferisch.
  • Ich schließe mich diesen Forderungen nach einem Zucht- und Importverbot für Listenhunde vollinhaltlich an. Dieses Gesetz sollte auch keinerlei „Lücken“ aufweisen, die eine Umgehung des Gesetzes ermöglichen, und Übergangsfristen sollten möglichst vermieden werden. Schon jetzt sind viel zu viele Menschen (und auch andere Hunde) zu Schaden gekommen. Das Unglück der unvermittelbar in den Tierschutzhäusern ihr Leben fristenden Listenhunde ist auch zu bedenken. Ich hoffe, dass dieses Gesetz möglichst rasch in Angriff genommen und beschlossen wird. Die Sache ist für ein Hinausschieben zu gefährlich!
  • Ich kann diesem Text nur zu 100% zustimmen. Es ist wirklich eine Unverschämtheit solche Hunde zu züchten und wahllos an Kunden zu verkaufen nur um daran zu verdienen. Wie viele solcher Hunde müssen denn noch im Tierheim ihr Leben verbringen? Dabei wäre die Lösung so einfach- Absolutes Einfuhr und Zuchtverbot solcher Hunde!!!!!
  • Ich kann ich jeden einzelnen Absatz dieses Gesetzesvorschlags nur voll und ganz unterstützen. Seit vielen Jahren ist die Problematik bezüglich der artgerechten Hundehaltung, der Hundezüchtung bestimmter „Rassen“, die unreflektierte und verantwortungslose Anschaffung eines Hundes und die daraus resultierenden Konsequenzen, die Einfuhr von Hunden (oft illegal) ein ungelöstes Problem; dabei leben wir in einem Rechtstaat, es gibt Gesetze die einzuhalten sind und wenn das nicht geschieht, dann gibt es Strafen. Dass in einem föderalistischen Staat wie Österreich die Gesetzgebung und Vollziehung auf Bund und Länder aufgeteilt sind, erschwert alles noch mehr. Das sollte sich raschest ändern: Es ist dringend notwendig und höchste Zeit, dass ein bundesweit gültiges Gesetz zur Haltung und Zucht von Hunden im Parlament beschlossen wird. Die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema wird leider viel zu oft von Interessensvertretern der Züchter fehlgeleitet. Der von dir vorgelegte Gesetzesvorschlag würde klare Regeln vorgeben und sicher dazu beitragen, Tierleid zu verhindern.
  • Wir freuen uns sehr über Unterstützer, die den Hund als das ansehen, was er ist – ein Partner und Freund. Auch wir empfinden den Plan des neuen OÖ Hundehaltegesetz für unpassend, wie wir in unserer Aussendung dazu thematisiert haben. Wir können Ihnen in beiden erwähnten Punkten vollends zustimmen: Ein bundesweit einheitliches Hundehaltegesetz mit verpflichtenden mehrstündigen Sachkundekursen sind auch aus unserer Sicht unbedingt notwendig, um eine verantwortungsvolle Hundehaltung – für ein fühlendes Lebewesen, wie Sie so schön schreiben – zu gewährleisten. Was wir uns darüber hinaus wünschen, ist eine Erweiterung durch einen Praxisteil, denn Theorie alleine deckt nicht alles ab, was Sie dank Ihrer Erfahrung in der Arbeit mit Hunden sicherlich nachvollziehen können. Eine strengere Gesetzesregelung muss somit für alle Personen und bundesweit eingeführt werden. Unsere jahrzehntelange Erfahrung in unterschiedlichsten Bereichen des Tierschutzes zeigt, dass ganze Paradigmenwechsel Schritt für Schritt stattfinden.
    VIER PFOTEN
    (Der Text wurde von uns, auf die für ein neues Hundehaltergesetz relevanten Inhalte verkürzt; den gesamten Brieftext sende ich auf Verlangen gerne zu.)
  • Als Hundebesitzerin und großer Hundefreund kann ich nur zu diesem vorgeschlagenen Gesetz raten.
    Die auf diesen Listen angeführten Hunderassen wurden ja genau für solche abscheulichen Hundekämpfe und noch mehr gezüchtet und wer braucht einen Hund der zum Kämpfen gezüchtet wird? Menschen die diese Tiere halten um sich selbst stark zu fühlen und dem Leid der Tiere gleichgültig gegenüberstehen. Ich hoffe und glaube dass uns ein Gesetz mit „Zucht und Einführungsverbot“ solcher Hunderassen wieder aufatmen lässt.
    Ich bedanke mich herzlich bei Herrn Pierstorff für seinen Einsatz um Ruhe in unser Leben mit Tier und Mensch zu bringen.

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